École européenne de Strasbourg

Anmeldung

AUFNAHMEINFORMATIONEN

11/01/2024

Sehr geehrte Eltern,

wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Europäischen Schule Straßburg.

Das Aufnahmeverfahren für die Europäische Schule beginnt am 19.02.2024 und folgt dem unten verlinkten Zeitplan:

Aufnahmekalender 2024-2025

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, konsultieren Sie bitte die Tabelle mit den Äquivalenzen der Europäischen Schulsysteme, die Sie unter folgendem Link finden :

Vergleich der europäischen Schulsysteme

Ergänzend dazu können Sie sich auch die Tabelle mit den Geburtsjahren ansehen, um festzustellen, für welche Stufe eine Bewerbung sinnvoll ist.

Geburtsjahre 2024

Während des Jahres sind keine Zulassungen möglich, außer für Schüler der Kategorie A. Nur in diesem Fall ist eine direkte Kontaktaufnahme per E-Mail ecole.europeenne@ac-strasbourg.fr zwingend erforderlich. Gespräche mit der Schulleitung sind erst nach der endgültigen Zulassung möglich.

In unserer Schule, die eine Local Public School of International Education (EPLEI) ist, ist kein Schulgeld zu zahlen abgesehen von eventuellen Kantinengebühren und dem Kauf der üblichen Schulmaterialien (Kindergarten und GrundschuleSekundarbereich).

Sie möchten Ihr Kind in Straßburg einschulen:

Zulassung zur Europäischen Schule Straßburg

Verweisung

  • Présentation du dossier d’intérêt général au Conseil d’inspection secondaire des écoles européennes les 11 et 12 septembre 2007 (Vorlage des Dossiers allgemeinen Interesses vor dem Inspektionsausschuss für den Sekundarbereich der Europäischen Schulen am 11. und 12. September 2007)
  • Approbation du dossier de conformité par le Conseil Supérieur des écoles européennes à Helsinki les 15 et 16 avril 2008 (Genehmigung des Konformitätsdossiers der Europäischen Schulen durch den Obersten Rat in Helsinki am 15. und 16. April 2008)
  • Ordonnance N°2014-238 du 27 février 2014 relative à l’établissement public local d’enseignement dénommé « Ecole européenne de Strasbourg »
  • Décret N° 85-924 du 30 août 1985 relatif aux établissements publics locaux d’enseignement
  • Décret N°2015-232 du 27 février 2015 du Ministre de l’Education Nationale, de l’enseignement supérieur et de la recherche, portant organisation et fonctionnement de l’Ecole européenne de Strasbourg
  • Code de l’éducation précisant les dispositions particulières relatives à l’école européenne de Strasbourg et au statut de l’EPLEI:

„Die Europäische Schule Straßburg ist eine öffentliche Schule [Etablissement public local d’enseignement international – EPLEI] mit einem spezifischen Bildungsangebot.“

In der Europäischen Schule wird Unterricht von der Vorschule (ab einem Alter von vier Jahren) bis zum Europäischen Abitur erteilt und zwar in drei Sprachabteilungen, der deutsch-, der englisch- und der französischsprachigen Abteilung.

Für Familien, die eine Bewerbung um Zulassung ins Auge fassen, ist wichtig zu wissen, dass die Wahl der Sprachabteilung entsprechend der Muttersprache des Kindes oder der im Alltag benutzten Sprache erfolgen muss. Die Zulassung kann von einem erfolgreich bestanden Aufnahmetest abhängig gemacht werden. Lediglich Familien der Kategorie A, deren Muttersprache nicht an der Europäischen Schule Straßburg unterrichtet wird, können zwischen den drei Sektionen mit den Arbeitssprachen Deutsch, Französisch und Englisch frei wählen.

Wichtige Zusatzinformationen für die Bewerbung im Sekundarbereich

Angesichts der sprachlichen Besonderheiten des Unterrichts und des Schulabschlusses werden bei der Zulassungsentscheidung auch die bisherigen Schulzeugnisse berücksichtigt. Außerdem werden Tests in den Sprachen 1 und 2 durchgeführt.

Hinsichtlich einer Bewerbung für die Aufnahme in die 7. Klasse der Sekundarstufe gilt die Bedingung, dass die Schülerin / der Schüler zuvor die 6. Klasse einer Europäischen Schule besucht haben muss.

Zulassungskriterien
Gemäß Artikel 1 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen ist die Europäische Schule Straßburg verpflichtet, Kinder aufzunehmen,

A. deren Eltern Beamte sind, die im Dienste der gemeinschaftlichen Institutionen und europäischen Agenturen stehen.

Alle weiteren Bewerbungen werden im Rahmen der verfügbaren Plätze und in Einklang mit den nationalen Erlassen und europäischen Normen nach folgender Prioritätenliste vergeben:

B1. Kinder von Bediensteten anderer internationaler und europäischer Einrichtungen und Organisationen, die nicht zu den EU-Organen gehören. (In Straßburg sind das der Europarat, die europäische Pharmakopöe, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das Eurocorps, die Europäische Schule Straßburg.)

B2. Kinder des Personals der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der EU-Mitgliedsstaaten, der europäischen Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind, und anderer Staaten.

B3. Kinder aus Familien, die in Straßburg oder in der näheren Umgebung wohnen und von denen mindestens ein Elternteil in Forschungs- und Hochschuleinrichtungen sowie Unternehmen Funktionen im internationalen Bereich ausübt.

B4. Kinder, deren einzige oder zweite Muttersprache eine andere Sprache ist als Französisch, unter der Voraussetzung, dass diese Sprache eine der Arbeitssprachen der Europäischen Schule Straßburg ist.

B5. Kinder aus Familien, die einen Umzug in ein anderes europäisches Land planen oder eine Ausbildung im Geiste der Europäischen Schulen wünschen.

Wichtige Zusatzinformationen für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen innerhalb einer Kategorie (B1, B2, B3, B4 und B5) die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen sollte Vorrangig behandelt werden:

  • Kinder aus Familien, die nicht dauerhaft in der Region wohnen, laut Arbeitsvertrag einer beruflichen Mobilitätspflicht unterliegen und eine Fortsetzung der Schullaufbahn in einem anderen als dem französischen Bildungssystem erwägen;
  • Geschwister von bereits an der Europäischen Schule eingeschriebenen Schüler/inne/n;
  • Schüler/-innen aus einer anderen Europäischen Schule.

Wenn Ihr Kind nicht in die Europäische Schule aufgenommen werden kann, finden sich in Straßburg anderweitige spezifische Schuleinrichtungen. Die Aufnahme in diese Schulen unterliegt ebenfalls einem festgelegten Zeitplan und genauen Kriterien. Diesbezügliche Informationen finden Sie unter folgendem Link :

http://www.ac-strasbourg.fr/delecoleausuperieur/sections-internationales/