Die folgenden Kommissionen und Gremien sind offizielle Instanzen einer öffentlichen französischen Schule (EPLE) und bestehen aus Mitgliedern des Verwaltungsrats der Schule.

Der ständige Ausschuss

Er ist mit allen Fragen beauftragt, die dem Verwaltungsrat vorgelegt werden, und wird vom Schulleiter / von der Schulleiterin einberufen. Er kann Dokumente vorbereiten, die dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.

Der Ausschreibungsausschuss (la commission d’appel d’offre (CAO))

Den französischen Vergaberichtlinien entsprechend ist der/die rechtliche Repräsentant/-in der Schule der/die Vorsitzende dieses Ausschusses. Außer dem/der Vorsitzenden besteht er aus zwei bis vier weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von dem/der Vorsitzenden ernannt werden.

Die Kommission für Gesundheits- und Sicherheitsfragen (la commission hygiène et sécurité)

Sie hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen, die zur Sicherheitserziehung beitragen und die hygienischen und Sicherheitsbedingungen in der Schule verbessern.

Der Ausschuss für Gesundheitserziehung und Bürgerkunde (le comité d’éducation à la santé et à la citoyenneté (CESC))

Der CESC trägt zur staatsbürgerlichen Bildung bei; er definiert ein Programm zur Gesundheitserziehung und Sexualkunde und zur Prävention von gesundheitsriskanten Verhaltensweisen.

Die Disziplinarkonferenz

Die Disziplinarkonferenz kann den Schüler(inne)n gegenüber alle Sanktionen aussprechen, die die geltenden Rechtsvorschriften vorsehen und die in der Schulordnung des ELPE verzeichnet sind.

Die pädagogische Kommission (la commission éducative)

Ihre Aufgabe ist es, die Situation eines Schülers / einer Schülerin zu untersuchen, dessen/deren Verhaltensweise nicht den Regeln des Schullebens entspricht oder der / die seiner/ihrer Schulpflicht nicht nachkommt. Das Ziel ist nicht, die Schülerin / den Schüler zu bestrafen, sondern Lösungen für die Problemsituation zu finden. Scheitert der Lösungsversuch, kann die Disziplinarkonferenz einberufen werden.

 

Die folgenden Instanzen sind spezifisch für die EES.

Diese Instanzen werden in Kapitel II (Artikel 16-21) der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen definiert. Es handelt sich um:

Zwei Konferenzen für Erziehungsfragen, eine für den Vor- und Grundschulbereich, die zweite für den Sekundarschulbereich.

Jede der beiden Konferenzen tritt im Prinzip einmal im Trimester zusammen. Die Konferenzen für Erziehungsfragen können zur Prüfung von Problemen, die die gesamte Schule betreffen, gemeinsame Sitzungen abhalten.

Aufgabe der Konferenzen für Erziehungsfragen ist es, die günstigsten Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht und zur Förderung positiver und stimulierender menschlicher Beziehungen zu schaffen. Sie suchen insbesondere nach Maßnahmen, die geeignet sind, den europäischen Charakter der Schule zu bekräftigen. Sie können Arbeitsgruppen einsetzen. Sie können Beschlüsse fassen, die sie den zuständigen Stellen der Europäischen Schulen zuleiten. Trifft der Direktor / die Direktorin eine Entscheidung, die einem Vorschlag der Konferenz für Erziehungsfragen zuwiderläuft, so hat er / sie sie zu begründen. Diskussionen über individuelle Angelegenheiten sind auszuschließen.

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